Mietbedingungen
Appartement CITYdeLIGHTS

Hauptplatz 3, 8010 Graz, Österreich

Vermieter: Mag. Carmen Carola Schoberwalter-Jöstl
Mieter: Gast, der die Buchung vorgenommen hat mit seinen Begleitpersonen

Das Appartement CITYdeLIGHTS wird lediglich als Ferienwohnung zum Zwecke der Erholung, Freizeitgestaltung oder für einen kurzfristigen geschäftlichen Aufenthalt und nicht als Hauptwohnsitz angeboten. Dies wird vom Mieter ausdrücklich akzeptiert. Der Mieter erklärt, dass er über einen anderen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz verfügt. Eine abweichende Nutzung führt zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

Buchung und Mietvertrag

Buchungswünsche können persönlich, telefonisch, per Fax, Mail oder über die Website mitgeteilt werden. Mit der Übersendung des Buchungswunsches erklärt sich der Mieter damit einverstanden, einen Mietvertrag aufgrund der hier vorliegenden Bedingungen abzuschließen. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch den Vermieter, die per Mail oder Fax erfolgt, gilt der Vertrag als abgeschlossen und verbindlich. Falls eine schriftliche Zusage nicht mehr möglich war, sondern nur telefonisch, so reicht auch die Bereitstellung des Appartements.

Leistungen und Preis

Das Appartement wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Website des Appartements sowie den Angaben in der Buchungsbestätigung. Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Strom, Wasser, Heizung, Internet-Zugang, Bettwäsche und Handtücher. Anfallende Nebenkosten sind die Reinigungspauschale und die Gäste/Kurtaxe. Diese werden dem Mieter im Angebot oder im Mietvertrag mitgeteilt und sind auf der Internetseite des Appartements ersichtlich.
Alle Preise verstehen sich in EURO einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Reservierungen länger als 3 Monate im Voraus behält sich der Vermieter vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder ähnliches) die vereinbarten Preise um max. 10 % zu erhöhen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei Preiserhöhungen über 5% des Gesamt-Mietpreises kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten.

Kaution

Die Kaution in der Höhe von € 350 ist vor Bezug per Banküberweisung, Kreditkarte oder in bar zu entrichten. Sie wird – sofern kein Mangel verursacht wurde – innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter auf ein vom Mieter genanntes Konto zurückerstattet bzw. der Kreditkarte wieder gutgeschrieben.

Zahlung

Eine garantierte Buchung setzt die Sicherstellung mit einer gültigen Kreditkarte des Mieters voraus.
Die Anzahlung beträgt 50 % des vereinbarten Mietpreises und ist bei Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter per Banküberweisung an das Konto des Vermieters oder per Kreditkarte fällig. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung beim Vermieter ein, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Der Restbetrag ist spätestens am Ankunftstag in bar oder per Kreditkarte an den Vermieter zu bezahlen. Ist eine Sicherstellung mittels Kreditkarte nicht möglich, so ist die Restzahlung von 50 % spätestens 14 Tage vor Anreise per Banküberweisung zu begleichen.
Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.
Storno- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Zahlungsverkehrsspesen gehen zu Lasten des Mieters.
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir keine Fremdwährungen akzeptieren.
Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist Graz.

An- und Abreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach telefonischer Vereinbarung vor Ort. Erfolgt der Check-in nach 21:00 kann der Vermieter € 25 in Rechnung stellen.
Check-out am Abreisetag bis spätestens 11:00. Mehrkosten aufgrund verspäteter Übergabe des Appartements (Entschädigungsforderung des Nachmieters, erhöhte Reinigungskosten, etc.) trägt der Mieter.
Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Vermieter möglich und bedürfen der Schriftform.

Vertragsänderung

Will der Mieter den Mietbeginn und/oder die Mietdauer ändern und kann der Vermieter diese Änderungswünsche erfüllen, gilt der jeweils für den geänderten Anmietungszeitraum gültige Preis. Der Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr einheben.
Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.
Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann sich der Mieter nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur bis zur im Internet ausgewiesenen maximalen Anzahl möglich und wird tarifgemäß verrechnet. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Bei einer Unterschreitung der gebuchten Personenanzahl oder geänderten An- und Abreisezeiten von einzelnen Personen erfolgt keine Preisrefundierung.
Bei vorzeitiger Abreise wird der Restbetrag der nicht in Anspruch genommenen Leistung prinzipiell nicht rückerstattet, ausgenommen es kommt zu einer anderweitigen Vergabe für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum.

Kündigung & Stornobedingungen

Stornierungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

Kündigung durch den Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgende Stornogebühren (% der Gesamtmiete) an den Vermieter zu entrichten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter:
• bis zum 61. Tag vor Anreise kostenlos
• ab dem 60. Tag bis zum 31. Tag vor Anreise 50 %
• ab dem 30. Tag bis zum 15. Tag vor Anreise 75 %
• ab dem 14. Tag bzw. bei bei Nichterscheinen 100 %
Die Stornogebühren können von der Anzahlung in Abzug gebracht werden. Sollten die Stornogebühren die Höhe der Anzahlung überschreiten, ist der Vermieter berechtigt, die Kreditkarte des Mieters mit der Differenz zu belasten. Die Höhe der vorgenannten pauschalierten Stornokosten berücksichtigt die durchschnittlichen ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung des gebuchten Appartements. Kann das Appartement kurzfristig in dem vom Mieter stornierten Zeitraum vermietet werden, fallen für den entsprechenden Zeitraum keine Rücktrittskosten an.

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.

Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung andere Hausbewohner nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall verfällt der Mietpreis. Allfällige erhöhte Rückbeförderungskosten gehen zu Lasten des Mieters.

Außergewöhnliche Umstände (Force Majeure)

Kann der Mieter am Tag der Anreise nicht erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extreme Wetterverhältnisse, Naturkatastrophen) sämtliche Anreisemöglichkeiten ausgeschlossen sind, ist der Mieter nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der verhinderten Anreise zu bezahlen. Eine unverzügliche Verständigung des Vermieters ist unabdingbar. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter den Vertrag vor und während des Vertrags kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis für die Dauer der unterbliebenen Nutzung unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Ist eine Abreise zum Mietzeitende infolge höherer Gewalt nicht möglich, so kann der Mietzeitraum durch den Vermieter zu anteiligen Kosten verlängert werden, sofern das Appartement verfügbar ist.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.
Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
Der Vermieter haftet nicht für Einbruch, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art (einschließlich Geld und Wertgegenstände). Auch die Verwahrung von Garderobe, Musikinstrumenten, elektronischen Geräten und sonstigen Gegenständen obliegt der Aufsichtspflicht des Mieters.
Für Unfälle im Appartement, auch dritten Personen gegenüber, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Er haftet auch nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Gefahr im Verzug oder bei besonderem Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen, zu betreten.

Pflichten des Mieters

Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Meldungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Fehlende Gegenstände aus der Inventarliste muss der Mieter dem Vermieter spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag mitteilen.
Schadensersatzpflicht
Der Mieter haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Der Mieter haftet für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Gegenständen, die durch ihn verursacht wurden. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle unverzüglich anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Fehlende Inventargegenstände, die nicht wie im Punkt „Meldungspflicht“ gemeldet wurden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist verpflichtet, diese Schäden binnen 7 Tagen nach Abreise dem Gast schriftlich bekannt zu geben und in Rechnung zu stellen.
Sonstiges
Bei Gefahr im Verzug ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter sofort persönlich oder telefonisch zu verständigen.
Der Mieter ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Pass-, Visa-. Gesundheitsvorschriften) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen gehen zu Lasten des Mieters.
Bei Verlust der Wohnungsschlüssel haftet der Mieter mit €100 pro Schlüsselset.

Beachtung der besonderen Bestimmungen

• Mindestalter für unsere jungen Gäste ist 10 Jahre.
• Im Interesse ALLER Gäste ist das Rauchen nicht gestattet.
• Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
• In Spüle, Waschbecken, Geschirrspüler und Toilette dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
• Bitte nehmen Sie nichts aus dem Appartement mit (Handtücher ins Schwimmbad oder ähnliches).
• Nachtruhe 22:00 bis 07:00: Vermeiden Sie laute Musik, Türwerfen und andere störende Geräusche. Mediengeräte (TV, Radio, etc,) bitte auf Zimmerlautstärke. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern.

Besondere Hinweise

• Bitte lüften Sie das Appartement ausreichend und drehen Sie währenddessen gegebenenfalls die Heizung zurück.
• Schließen Sie alle Fenster beim Verlassen der Wohnung.
• Ziehen Sie bei Verlassen des Apartments die Schlüsselkarte. Damit werden Licht und sämtliche Geräte (mit Ausnahme von Geschirrspüler und Kühlschrank) automatisch abgeschaltet.
• Zur Mülltrennung stehen Ihnen die entsprechenden Behälter zur Verfügung.
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Bei Rückgabe des Appartements ist dieses in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Müll beseitigt, Geschirr abgewaschen, Fenster verschlossen.
• Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage kostenpflichtig (unfrei) zurückgesandt. Der Vermieter verpflichtet sich zur Aufbewahrung für die Dauer von 2 Monaten.

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende.
Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.
Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Graz, Österreich. Es gilt österreichisches Recht

Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen: Juli 2015